AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Maklerleistungen

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Maklerverträge und sonstige Maklerleistungen von Fuggerstadt Immobilien & Wohnbau, Inhaber Ralf Süss, Meierweg 6, 86154 Augsburg – nachfolgend „Makler“ genannt.
  2. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. Für Leistungen, bei denen Dritte selbst Immobilienanzeigen auf der Website veröffentlichen, gelten diese Makler-AGB nicht. Hierfür sind bei einer späteren Freischaltung gesonderte Portal- oder Inserentenbedingungen erforderlich.

2. Zustandekommen und Gegenstand des Maklervertrags

  1. Gegenstand des Maklervertrags ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrags oder die Vermittlung eines Hauptvertrags über eine Immobilie.
  2. Ein provisionspflichtiger Maklervertrag kommt nur zustande, wenn sich die Parteien über die Maklerleistung und die Vergütung geeinigt haben. Soweit gesetzlich Textform vorgeschrieben ist, insbesondere bei Maklerverträgen über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, wird der Vertrag in Textform geschlossen.
  3. Die Übersendung eines Exposés oder die Mitteilung von Objektdaten allein begründet noch keinen provisionspflichtigen Maklervertrag, sofern nicht zugleich eine eindeutige Provisionsvereinbarung in der gesetzlich erforderlichen Form zustande kommt.

3. Maklerprovision und Fälligkeit

  1. Art und Höhe der Maklerprovision ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Provisionsvereinbarung, dem Maklervertrag oder dem Exposé. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
  2. Der Anspruch auf Maklerprovision entsteht, wenn der beabsichtigte Hauptvertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlungstätigkeit des Maklers wirksam zustande kommt. Die Provision wird mit Abschluss des Hauptvertrags fällig, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 656a bis 656d BGB, insbesondere zur Textform und zur Verteilung der Maklerkosten.
  4. Wird statt des ursprünglich vorgesehenen Geschäfts ein wirtschaftlich gleichwertiger oder im sachlichen Zusammenhang stehender Hauptvertrag geschlossen, bleibt der Provisionsanspruch bestehen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

4. Vorkenntnis

Ist dem Kunden eine vom Makler nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt, soll er den Makler unverzüglich in Textform unter Angabe der Quelle informieren. Gesetzliche Rechte und Einwendungen bleiben unberührt.

5. Vertraulichkeit der Objektinformationen

  1. Exposés und sonstige Informationen des Maklers sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Maklers zulässig, soweit kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand besteht.
  2. Kommt infolge einer unbefugten Weitergabe ein provisionspflichtiger Hauptvertrag mit einem Dritten zustande, bleiben gesetzliche Schadensersatzansprüche des Maklers unberührt.

6. Angaben zum Objekt

  1. Die Objektangaben beruhen regelmäßig auf Informationen der Eigentümer, Vermieter, Verkäufer oder sonstiger Dritter. Der Makler prüft diese Angaben im Rahmen der ihm zumutbaren Sorgfalt, übernimmt aber keine Garantie für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit, sofern er die Unrichtigkeit nicht kennt oder kennen muss.
  2. Interessenten wird empfohlen, für ihre Entscheidung wesentliche Angaben – insbesondere Flächen, baurechtliche Gegebenheiten, Genehmigungen, Grundstücksgrenzen, Zustand und Wirtschaftlichkeit – selbst oder durch geeignete Fachleute prüfen zu lassen.
  3. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung, Irrtum und Änderungen bleiben vorbehalten.

7. Doppeltätigkeit

Der Makler darf für beide Parteien des beabsichtigten Hauptvertrags tätig werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist und keine entgegenstehende Vereinbarung besteht. Die Interessen beider Parteien werden unparteiisch gewahrt.

8. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt die für die Maklerleistung erforderlichen Angaben richtig und vollständig zur Verfügung und informiert den Makler über Änderungen.
  2. Der Kunde informiert den Makler unverzüglich über den Abschluss eines Hauptvertrags, der auf dessen Nachweis oder Vermittlung zurückzuführen ist. Soweit es zur Prüfung oder Berechnung eines Provisionsanspruchs erforderlich ist, stellt der Kunde geeignete Nachweise zur Verfügung; nicht erforderliche personenbezogene oder vertrauliche Angaben dürfen geschwärzt werden.

9. Haftung

  1. Der Makler haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Die gesetzlichen Haftungsregelungen, insbesondere bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

10. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Maklerverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher gesondert in Textform zur Verfügung gestellt. Mit der Maklertätigkeit vor Ablauf der Widerrufsfrist wird nur begonnen, wenn die hierfür erforderlichen gesetzlichen Erklärungen vorliegen.

11. Verbraucherstreitbeilegung

Der Makler ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit zulässig – Augsburg Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

13. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die gesetzlichen Regelungen und die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: September 2026