Immobilienbranche im Wandel: Das ändert sich 2023

Das neue Jahr bringt für die Immobilienbranche zahlreiche Gesetzesänderungen und Verordnungen mit sich. Ihr leistungsstarkes Maklerteam für Augsburg hat für Sie die wichtigsten Neuerungen in einer Kurzübersicht zusammengestellt. Wie sich die einzelnen Neuerungen im Einzelfall auf Mieter, Vermieter, Käufer und Verkäufer auswirken, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Die Neuerungen im Überblick:

Vermieter beteiligt sich an CO₂-Steuer

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es ein zehnstufiges Modell zur Entlastung der Mieter. Danach wird der Vermieter künftig an der CO₂-Abgabe beteiligt. Sein Anteil ist umso höher, je schlechter die Energiebilanz des Hauses ist. Die maximale Belastung des Vermieters liegt bei 95 %.

Investitionsanreize für den Wohnungsbau

Um Investitionen in den Wohnungsbau zu fördern, wird die lineare Abschreibung ab Januar 2023 von 2 % auf 3 % erhöht. Die Abschreibungsdauer verkürzt sich von 50 auf 33 Jahre.

Mehr Wohngeld

Mit der Wohngeldreform sollen Geringverdiener mehr Wohngeld pro Monat erhalten. Die Erhöhung wird auf ca. 190 € geschätzt.

Erhöhung der Homeoffice-Pauschale

Arbeitnehmer, die im Home Office arbeiten, können pro Jahr 210 Tage im Home Office von der Steuer absetzen. Damit erhöht sich die Pauschale von 600 € auf 1.250 €.

Bessere Förderung von Fotovoltaik-Anlagen

Ab dem 1. Januar 2023 gilt das novellierte EEG in vollem Umfang. Für Interessenten von Photovoltaikanlagen bedeutet dies, dass Solarstrom auf dem eigenen Dach wieder attraktiver und wirtschaftlicher wird.

Erneuter Zuschuss bei den Heizkosten

Wer Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss hat, kann sich 2023 über einen neuen Zuschuss freuen. Die Höhe hängt von der Anzahl der Personen im Haushalt ab. Für einen Einpersonenhaushalt beträgt er 415 €.

Erbschaften verteuern sich

Der Fiskus setzt ab 2023 höhere Werte für Immobilien an, was sich direkt auf die Steuerlast bei Erbschaften und Schenkungen auswirken kann.Daher kann es sinnvoll sein, die Immobilie vorzeitig zu verkaufen und den Erlös über die Jahre auf die Erben zu verteilen. Auf diese Weise lassen sich legal Steuern sparen.

Steuerliche Förderung für Gasheizungen gestrichen

Ab dem 01.01.2023 gibt es den Bonus für Gasheizungen nicht mehr, der bisher nach § 35c EStG galt. Diese Regelung betrifft selbstgenutztes Wohneigentum.

Hydraulischer Abgleich bei Gaszentralheizungen in größeren Gebäuden

Ab dem 30.09.2023 gilt eine neue Pflicht für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als zehn Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden mit mehr als 1.000 m² Heizfläche. Dann muss bei Gaszentralheizungen ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. 

Bestellung eines zertifizierten WEG-Verwalters

Wohnungseigentümer können ab dem 01.12 2023 die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen. Dieser muss entweder über einen Sachkundenachweis oder eine entsprechende Qualifikation oder Ausbildung verfügen.

Neue Programme für KfW-Neubauförderungen

Im Jahr 2023 erfolgt eine Novellierung der KfW-Neubauförderprogramme. Bis dahin gelten die alten Programme weiter.

Egal ob Sie eine Immobilie kaufen, verkaufen, mieten oder vermieten möchten: Mit Ihrem Immobilienmakler für Augsburg sind Sie von Anfang an gut beraten. Vereinbaren Sie mit uns von Fuggerstadt Immobilien & Wohnbau ein unverbindliches Erstgespräch, damit wir individuell auf Ihre Wünsche eingehen können – nutzen Sie dazu beispielsweise unser Kontaktformular!

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